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   OVG Sachsen, 15.12.2005 - 5 BS 300/05   

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OVG Sachsen, 15.12.2005 - 5 BS 300/05 (https://dejure.org/2005,5849)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.12.2005 - 5 BS 300/05 (https://dejure.org/2005,5849)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 5 BS 300/05 (https://dejure.org/2005,5849)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 5, § 146 Abs. 4; GG Art 14 Abs. 1; SächsStrG § 39; WHG § 14 Abs. 1, § 31; SächsWG § 13, § 48, § 67, § 78, § 100; VwVfG § 21 Abs. 1; BlmSchG § 41 Abs. 3; 22.BlmSchG § 42

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses; Ausmaß der von einem Grundstückseigentümer hinzunehmenden Verkehrslärmimmissionen; Lärmbelastungen als schwerer und unerträglicher Eingriff in das Eigentumsrecht; Gesundheitsgefährdung durch nächtlichen ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § ... 146 Abs. 4; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; SächsStrG § 39; ; WHG § 14 Abs. 1; ; WHG § 31; ; SächsWG § 13; ; SächsWG § 48; ; SächsWG § 67; ; SächsWG § 78; ; SächsWG § 100; ; VwVfG § 21 Abs. 1; ; BlmSchG § 41 Abs. 3; ; 22.BlmSchG § 42

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßen- und Wegerecht (ohne Enteignungsrecht): Planfeststellung, Straße, Präklusion, Planvorhaben, Betroffenheit, Lärm, Lärmbelastung, sofortige Vollziehbarkeit, Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (39)

  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Netzverknüpfung; Ersatzland; Lärmschutz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2005 - 5 BS 300/05
    Nach § 41 Abs. 1 Satz 1 BImSchG besteht bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung einer öffentlichen Straße grundsätzlich ein Anspruch auf aktiven oder passiven Schallschutz desjenigen, der in seiner Person bzw. in Bezug auf sein Grundstück unzumutbaren Lärmbelastungen ausgesetzt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.1.2001 - 4 A 13.99 -, NVwZ 2001, 1154; Urt. v. 5.3.1997 - 11 A 25.95 -, BVerwGE 104, 123 [134, 141]), da sicherzustellen ist, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.

    Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen vorliegt (§ 1 Abs. 2 16.BImSchV), oder für die Bemessung des Schallschutzes nach § 2 16.BImSchV ist somit ausschließlich der Beurteilungspegel des von dem zu bauenden oder zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.1.2001 - 4 A 13.99 -, NVwZ 2001, 1154; Urt. v. 21.3.1996 - 4 C 9.95 -, BVerwGE 101, 1 [4]).

    Ein bereits vorhandener Verkehrslärm (Vorbelastung) und die durch den Bau oder durch die wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße entstehende zusätzliche Lärmbeeinträchtigung dürfen aber im Hinblick auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zu keiner Gesamtbelastung führen, die eine Gesundheitsbeeinträchtigung darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.1.2001 - 4 A 13.99 -, NVwZ 2001, 1154; Urt. v. 21.3.1996 - 4 C 9.95 -, BVerwGE 101, 1 [10]).

    Eine Gesamtbetrachtungsweise ist auch dann geboten, wenn es im Zuge der Straßenbaumaßnahme zu einer Verkehrsentlastung auf einem anderen Verkehrsweg kommt, die zu einer Verringerung der Lärmbelastung auf dem Grundstück des Betroffenen führt (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.1.2001 - 4 A 13.99 -, NVwZ 2001, 1154).

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2005 - 5 BS 300/05
    Nach § 41 Abs. 1 Satz 1 BImSchG besteht bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung einer öffentlichen Straße grundsätzlich ein Anspruch auf aktiven oder passiven Schallschutz desjenigen, der in seiner Person bzw. in Bezug auf sein Grundstück unzumutbaren Lärmbelastungen ausgesetzt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.1.2001 - 4 A 13.99 -, NVwZ 2001, 1154; Urt. v. 5.3.1997 - 11 A 25.95 -, BVerwGE 104, 123 [134, 141]), da sicherzustellen ist, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.

    Beide sind verfassungsrechtlich, insbesondere im Hinblick auf Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes - GG - nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.3.1997 - 11 A 25.95 -, BVerwGE 104, 123 [130]).

    Hierzu zählen neben privaten Belangen negativ betroffener Dritter, wie deren Interesse an einer Vermeidung zu dichter Grenzbebauung und dadurch eintretender Verschattung oder die Mehrkosten passiver Schallschutzmaßnahmen, auch öffentliche Belange, etwa des Landschaftsschutzes oder der Stadtbildpflege (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.9.2003 - 9 A 69.02 -, NVwZ 2004, 340; Urt. v. 5.3.1997 - 11 A 25.95 -, BVerwGE 104, 123 [139]).

    Insoweit besteht für die Planfeststellungsbehörde ein Abwägungsspielraum, der vom Gericht nicht inhaltlich ausgefüllt, sondern nur auf die Einhaltung seiner rechtlichen Grenzen hin überwacht werden kann (BVerwG, Urt. v. 5.3.1997 - 11 A 25.95 -, BVerwGE 104, 123 [130]).

  • BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 6.03

    Studentenschaft; Klagebefugnis; soziale Belange; Studierende; Ausbildungsstätte;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2005 - 5 BS 300/05
    Grenzwertüberschreitungen, selbst wenn sie gesundheitsgefährdende Werte annehmen sollten, sollen danach grundsätzlich immissionsquellenunabhängig angegangen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.5.2004 - 9 A 6.03 -, BVerwGE 121, 57 [61]; Urt. v. 26.5.2004 - 9 A 5.03 -, juris-Nr. RdNr. 24).

    Der Bundesgesetzgeber hat dies in § 47 BImSchG i.V.m. § 11 22.BImSchV getan, ohne dass eine Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde verankert wurde, Planfeststellungsbeschlüsse im Falle einer Grenzwertverletzung nicht zu erlassen (vgl. umfassend BVerwG, Urt. v. 26.5.2004 - 9 A 6.03 -, BVerwGE 121, 57 [61]).

    In einem solchen Fall müssen aber besondere Umstände vorliegen, die sich insbesondere aus konkreten örtlichen Gegebenheiten ergeben können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.4.2005 - 9 VR 7.05 -, juris RdNr. 21 f.; Urt. v. 23.2.2005 - 4 A 4.04 -, juris RdNr. 31; Urt. v. 26.5.2004 - 9 A 6.03 -, BVerwGE 121, 57 [64]).

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2005 - 5 BS 300/05
    Sie finden ihre Grenze erst dort, wo die Planfeststellungsbehörde eine ihre überparteiliche Freiheit beeinträchtigende Bindung eingeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.12.1986 - 4 C 13.85 -, BVerwGE 75, 214 [231]).

    Rechtlich zu beanstanden ist eine solche Verfahrensweise, wenn die verfahrensrechtlich geordneten Entscheidungsebenen nicht mehr getrennt, einseitige Absprachen über die weitere Verfahrensgestaltung getroffen und der Gestaltungsspielraum der Planfeststellungsbehörde von vornherein durch aktive Einflussnahmen auf "politischer Ebene" sachwidrig eingeengt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.12.1986 - 4 C 13.85 -, BVerwGE 75, 214 [231]).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2005 - 5 BS 300/05
    Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen vorliegt (§ 1 Abs. 2 16.BImSchV), oder für die Bemessung des Schallschutzes nach § 2 16.BImSchV ist somit ausschließlich der Beurteilungspegel des von dem zu bauenden oder zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.1.2001 - 4 A 13.99 -, NVwZ 2001, 1154; Urt. v. 21.3.1996 - 4 C 9.95 -, BVerwGE 101, 1 [4]).

    Ein bereits vorhandener Verkehrslärm (Vorbelastung) und die durch den Bau oder durch die wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße entstehende zusätzliche Lärmbeeinträchtigung dürfen aber im Hinblick auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zu keiner Gesamtbelastung führen, die eine Gesundheitsbeeinträchtigung darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.1.2001 - 4 A 13.99 -, NVwZ 2001, 1154; Urt. v. 21.3.1996 - 4 C 9.95 -, BVerwGE 101, 1 [10]).

  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2005 - 5 BS 300/05
    Diese von der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannten enteignungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwellen sind jedoch nicht als starre Regeln, sondern als relative Annäherungswerte aufzufassen (vgl. BGH, Urt. v. 16.3.1995 - III ZR 166/93, BGHZ 129, 124 [127]; Urt. v. 25.3.1993 - III ZR 60/91 -, BGHZ 122, 76 [81]; BVerwG, Urt. v. 20.05.1998 - 11 C 3.97 -, NVwZ 199, 67).

    Schließlich wirken sich Verfahrensfehler im Planfeststellungsverfahren nur aus, wenn nach den Umständen des Einzelfalles die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Planungsbehörde ohne den Verfahrensfehler anders entschieden hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.5.1998 - 11 C 3.97 -, NVwZ 1999, 67).

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2005 - 5 BS 300/05
    Für einen Grundstückseigentümer bedeutet dies aber auch, dass er einen Planfeststellungsbeschluss unter allen Gesichtspunkten anfechten kann, wenn die Gefahr besteht, dass sein Eigentum in unerträglicher Weise eingeschränkt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84 -, BVerfGE 79, 174 [176]).

    Eine verfassungswidrige Inhaltsbestimmung des Eigentums stellt jedoch nicht zugleich einen "enteignenden Eingriff" i.S.v. Art. 14 Abs. 3 GG dar und kann wegen des unterschiedlichen Regelungsgehalts von Inhaltsbestimmung und Enteignung nicht in einen solchen umgedeutet werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84 -, BVerfGE 79, 174 [175]; Beschl. v. 15.7.1981 - 1 BvL 77/78 -, BVerfGE 58, 300 [320]).

  • VG Dresden, 10.10.2005 - 3 K 999/05
    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2005 - 5 BS 300/05
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 10. Oktober 2005 - 3 K 999/05 - wird zurückgewiesen.

    Unter entsprechender Änderung von Ziffer 3 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Dresden vom 10. Oktober 2005 - 3 K 999/05 - wird der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren auf 20.000,- EUR festgesetzt.

  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2005 - 5 BS 300/05
    Weder die Auslegung nationalen Rechts noch seine Vereinbarkeit mit europäischem Gemeinschaftsrecht kann jedoch Gegenstand einer Vorlage nach Art. 234 EGV sein (vgl. zu Art. 177 EWG-Vertrag a.F.: EuGH, Urt. v. 15.7.1964 - 6/64 -, Slg. 1964, 01253 [01268]).
  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2005 - 5 BS 300/05
    Scheidet zudem die Möglichkeit aus, durch nachträgliche Verkehrsbeschränkungen, verkehrslenkende Maßnahmen oder sonstige Schutzvorkehrungen die Einhaltung der Grenzwerte zu gewährleisten, ist der Luftreinhalteplan kein geeignetes Mittel als Abhilfemöglichkeit (BVerwG, Urt. v. 18.11.2004 - 4 CN 11.03 -, NVwZ 2005, 442).
  • VG Dresden, 23.05.2005 - 3 K 710/04

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Dresden für

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 4.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert;

  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 5.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert;

  • BGH, 25.03.1993 - III ZR 60/91

    Enteignender Eingriff durch militärischen Fluglärm

  • EuGH, 27.10.1982 - 35/82

    Morson und Jhanjan / Niederlande State

  • BVerwG, 02.11.1992 - 4 B 205.92

    Planfeststellungsbeschluß - Straßenbauvorhaben - Gesamtplanung

  • EuGH, 24.05.1977 - 107/76

    Hoffmann-La Roche / Centrafarm

  • BGH, 16.03.1995 - III ZR 166/93

    Entschädigung wegen Fluglärms nach Errichtung eines Wohnhauses in der Schutzzone

  • BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 17.96

    Verfassungsrecht - Anspruch auf körperliche Integrität

  • BVerwG, 24.09.2003 - 9 A 69.02

    Anhalter Bahn; Planfeststellung; Änderung eines Schienenwegs; Feintrassierung;

  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 16.95

    Fernstraßenrecht: Rechtsverletzung durch Zwangspunktsetzung im Zuge

  • BVerwG, 17.03.1998 - 4 B 25.98

    Nichtzulassung der Revision; Beschwerde; unzulässige oder unbegründete Berufung;

  • BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 5.03

    Klagen gegen Ausbau der B 170 in Dresden abgewiesen

  • BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 7.05

    Baustopp für Jahnallee in Leipzig (B 87) aufgehoben

  • BVerwG, 22.09.1999 - 4 B 68.98

    Bundesfernstraßenplanung; Neubau einer Bundesstraße; wesentliche Änderung einer

  • BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91

    Vorlage des Verfahrens an den EuGH und Anspruch auf den gesetzlichen Richter -

  • EuGH, 22.02.2001 - C-393/98

    Gomes Valente

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1999 - 1 C 11636/98
  • BVerwG, 25.02.1992 - 7 B 20.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Bayern, 30.06.1993 - 8 A 90.40067
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 4.78

    Immissionsschutz - Öffentliche Straßen - Lärmschutz - Planfeststellung - Widmung

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96

    Straßenplanung; Planfeststellung; Alternativenprüfung; gemeindliche

  • BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 74.80

    Klagebefugnis eines Jagdmitpächters im Bereich des Straßenbaurechts - Abgrenzung

  • BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 5.05

    Baustopp für Jahnallee in Leipzig (B 87) aufgehoben

  • BVerwG, 10.02.1967 - IV C 43.65
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 1 C 10395/01

    Voraussetzungen für den Angriff eines Planfeststellungsbeschlusses für einen

  • VG Ansbach, 09.11.2023 - AN 17 K 20.02407

    Dritanfechtungsklage gegen Baugenehmigung für SB-Waschanlage (erfolglos),

    Der böse Schein reicht insoweit aus (vgl. SächsOVG, B.v. 15.12.2005 - 5 BS 300/05 - juris).
  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40007

    Planfeststellung für Neubau der A 94

    Schließlich kann die Klagepartei eine Verletzung ihres subjektiven Rechts auf eine gerechte Abwägung ihrer Belange im Hinblick auf ihr ca. 90 m südlich der Autobahntrasse gelegenes Grundstück Fl.Nr. ... geltend machen (vgl. BVerwG vom 4.3.1983 NVwZ 1983, 672; SächsOVG vom 15.12.2005 SächsVBl 2006, 112 [RdNr. 8]); insoweit kann sie sich zwar nicht darauf berufen, sie sei von dem Vorhaben enteignend betroffen, möglicherweise aber von dessen Luftschadstoffimmissionen beeinträchtigt.
  • VG München, 24.06.2014 - M 2 K 13.5927

    Planfeststellung für Hochwasserschutz; mittelbar Planbetroffene;

    Handelt es sich um die Klage eines nur mittelbar betroffenen Grundstückseigentümers, ist dem unter dem Gesichtspunkt des subjektiven Rechtsschutzes eingeschränkten Prüfungsumfang bei der Anwendung der Maßstäbe zur Trassenwahl bzw. Alternativenprüfung dadurch Rechnung zu tragen, dass Fremdbelange bei der Überprüfung allenfalls insoweit in die Betrachtung einbezogen werden können, als sie zu eigenen Belangen in einer erkennbaren Wechselbeziehung stehen (OVG Lüneburg, B.v. 9.3.2011 - 13 LA 108/10 - juris Rn. 9; vgl. auch: VGH BW, U.v. 17.7.2003 - 5 S 723/02 - juris Rn. 61; a.A.: SächsOVG, B.v. 15.12.2005 - 5 BS 300/05 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 17.08.2010 - 8 CS 10.303

    Präklusion bei fehlenden Einwendungen des Rechtsvorgängers

    Ob eine Verletzung der Rechte des Antragstellers durch die erst im gerichtlichen Verfahren gerügten formellen Mängel des Planfeststellungsverfahrens schon deswegen ausscheidet, weil weder er noch seine Rechtsvorgänger diese Mängel im behördlichen Planfeststellungsverfahren geltend gemacht haben und weil auch Verfahrensmängel dem Einwendungsausschuss des Art. 83 Abs. 1 BayWG i.V.m. Art. 73 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG unterliegen (so wohl BayVGH vom 18.1.2005 UPR 2005, 454 [nur Leitsatz]; SächsOVG vom 8.12.2005 LKV 2006, 373; OVG Rh.-Pf. vom NVwZ-RR 2001, 714; ebenso BVerwG vom 1.4.2005 Az. 9 VR 5.05 RdNr. 5 zu § 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG;a.A. OVG Nordrh.-Westf. vom 9.9.2009 DVBl 2009, 1587; Nds OVG vom 11.1.2006 NVwZ-RR 2006, 378), muss nicht entschieden werden.
  • VG München, 24.06.2014 - M 2 K 13.5909

    Planfeststellung für Hochwasserschutz; mittelbar Planbetroffene;

    Handelt es sich um die Klage eines nur mittelbar betroffenen Grundstückseigentümers, ist dem unter dem Gesichtspunkt des subjektiven Rechtsschutzes eingeschränkten Prüfungsumfang bei der Anwendung der Maßstäbe zur Trassenwahl bzw. Alternativenprüfung dadurch Rechnung zu tragen, dass Fremdbelange bei der Überprüfung allenfalls insoweit in die Betrachtung einbezogen werden können, als sie zu eigenen Belangen in einer erkennbaren Wechselbeziehung stehen (OVG Lüneburg, B.v. 9.3.2011 - 13 LA 108/10 - juris Rn. 9; vgl. auch: VGH BW, U.v. 17.7.2003 - 5 S 723/02 - juris Rn. 61; a.A.: SächsOVG, B.v. 15.12.2005 - 5 BS 300/05 - juris Rn. 10).
  • VG München, 24.06.2014 - M 2 K 13.5940

    Planfeststellung für Hochwasserschutz; mittelbar Planbetroffene;

    Handelt es sich um die Klage eines nur mittelbar betroffenen Grundstückseigentümers, ist dem unter dem Gesichtspunkt des subjektiven Rechtsschutzes eingeschränkten Prüfungsumfang bei der Anwendung der Maßstäbe zur Trassenwahl bzw. Alternativenprüfung dadurch Rechnung zu tragen, dass Fremdbelange bei der Überprüfung allenfalls insoweit in die Betrachtung einbezogen werden können, als sie zu eigenen Belangen in einer erkennbaren Wechselbeziehung stehen (OVG Lüneburg, B.v. 9.3.2011 - 13 LA 108/10 - juris Rn. 9; vgl. auch: VGH BW, U.v. 17.7.2003 - 5 S 723/02 - juris Rn. 61; a.A.: SächsOVG, B.v. 15.12.2005 - 5 BS 300/05 - juris Rn. 10).
  • VG München, 24.06.2014 - M 2 K 13.5924

    Planfeststellung für Hochwasserschutz; mittelbar Planbetroffene;

    Handelt es sich um die Klage eines nur mittelbar betroffenen Grundstückseigentümers, ist dem unter dem Gesichtspunkt des subjektiven Rechtsschutzes eingeschränkten Prüfungsumfang bei der Anwendung der Maßstäbe zur Trassenwahl bzw. Alternativenprüfung dadurch Rechnung zu tragen, dass Fremdbelange bei der Überprüfung allenfalls insoweit in die Betrachtung einbezogen werden können, als sie zu eigenen Belangen in einer erkennbaren Wechselbeziehung stehen (OVG Lüneburg, B.v. 9.3.2011 - 13 LA 108/10 - juris Rn. 9; vgl. auch: VGH BW, U.v. 17.7.2003 - 5 S 723/02 - juris Rn. 61; a.A.: SächsOVG, B.v. 15.12.2005 - 5 BS 300/05 - juris Rn. 10).
  • VG München, 24.06.2014 - M 2 K 13.5926

    Planfeststellung für Hochwasserschutz; mittelbar Planbetroffene;

    Handelt es sich um die Klage eines nur mittelbar betroffenen Grundstückseigentümers, ist dem unter dem Gesichtspunkt des subjektiven Rechtsschutzes eingeschränkten Prüfungsumfang bei der Anwendung der Maßstäbe zur Trassenwahl bzw. Alternativenprüfung dadurch Rechnung zu tragen, dass Fremdbelange bei der Überprüfung allenfalls insoweit in die Betrachtung einbezogen werden können, als sie zu eigenen Belangen in einer erkennbaren Wechselbeziehung stehen (OVG Lüneburg, B.v. 9.3.2011 - 13 LA 108/10 - juris Rn. 9; vgl. auch: VGH BW, U.v. 17.7.2003 - 5 S 723/02 - juris Rn. 61; a.A.: SächsOVG, B.v. 15.12.2005 - 5 BS 300/05 - juris Rn. 10).
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